Erbrecht
In Deutschland ist das Erbe gesetzlich geregelt. Wenn Sie kein rechtsgültiges Testament gemacht haben, bestimmt das Gesetz über die Verteilung Ihres Erbes. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu. Hierbei sind:
Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel,
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten,
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.
Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.
Sie können auch einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Diese kann dann im Falle einer Krankheit Ihre Interessen vertreten. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sollten Sie also mit dem Bevollmächtigten ganz konkret über Ihre Vorstellungen sprechen.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:
Erben und vererben (Bundesministerium der Justiz)
Wir vermitteln Ihnen gern juristischen Beistand zu allen oben aufgeführten Kapiteln. Bitte sprechen Sie uns darauf an. Dies ist wegen Erneuerungen und Aktualisierungen des Erbrechts empfehlenswert.