Nachlass­regelung

Wer nach deutschem Erbrecht erbt

In Deutschland ist das Erbe gesetzlich geregelt. Wenn Sie kein rechtsgültiges Testament gemacht haben, bestimmt das Gesetz über die Verteilung Ihres Erbes. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest.

Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil der Erbschaft zu.

Gesetzliche Erbfolge

  • Erben erster Ordnung:
    Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung:
    Eltern, Geschwister, Neffen / Nichten
  • Erben dritter Ordnung:
    Großeltern, Onkel / Tanten, Cousins / Cousinen
  • Ehepartner genießen Sonderrechte und sind in jedem Fall erbberechtigt.

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wenn Sie sich eine andere als die gesetzliche Erbreihenfolge wünschen und selbst bestimmen, möchten, wer Sie beerbt, dann sollten Sie ein Testament erstellen.

Weitere Informationen zum Erbrecht

Mehr Details und Wissens­wertes zum Thema Erben und Vererben bietet das Bundes­ministerium der Justiz in einer Broschüre als Download an:

www.bmj.de

Bitte beachten Sie

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontakt­aufnahme zu einem Rechts­anwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechts­dienstleistung nach § 2 Rechts­dienst­leistungs­gesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungs­möglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechts­beratung.




Testament


Was beim Vererben zu beachten ist

Das Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Verfügung von Todes wegen, d. h. eine Regelung für den Erbfall. Liegt im Sterbefall kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn Sie zu Lebzeiten regeln, wie Ihr Nachlass vererbt werden soll, schaffen Sie Klarheit bei Ihren Angehörigen. Folgende Dinge sollten Sie beim Verfassen und Aufsetzen eines Testaments wissen und beachten:

Ein Testament aufsetzen

  • Das öffentliche Testament wird vom Notar aufgesetzt und ist daher kostenpflichtig. Der Notar berät in Gesetzesfragen und beurkundet den letzten Willen.
  • Das gemeinschaftliche Testament wird gemeinsam verfasst und spätere Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder Neufassungen sind nur gemeinschaftlich möglich.
  • Das private, eigenhändige Testament kann man selbst zu Hause verfassen. Es muss komplett handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein, andernfalls ist das Testament ungültig und es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Wichtig ist, dass das Testament gefunden wird – bitte informieren Sie Ihre Angehörigen oder hinterlegen Sie es bei einem Notar oder beim Amtsgericht.

 

 

 

Mustervorlage „Berliner Testament“

Schnell und einfach lässt sich ein Testament aufsetzen, wenn man als Vorlage das klassische Berliner Testament nutzt. Hier setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Der nächste Abschnitt regelt, dass die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt werden, und ein weiterer Abschnitt bestimmt den Widerruf früherer Testamente. Wir haben Ihnen das Muster „Berliner Testament” hier eingestellt.

Mustervorlage (Download)